Nächster Artikel: "Warum wird beim Online-Buchen immer wieder eine neue Serie …" arrow_right_alt
Stellungnahme zum Artikel der NZZ
Nach Berichten von Kassensturz und Blick, im vergangenen Jahr 2025, hat nun auch die NZZ, heute am 26.02.2026, einen Artikel mit dem Titel "Mysteriöse Explosion der Physio-Kosten: Welche Rolle spielt eine ausgeklügelte Software?" veröffentlicht. Leider hat der Autor des Artikels unser Angebot, sich unsere Seite seiner "Story" anzuhören, ignoriert. Daher möchten wir hier einige Hintegründe teilen, die zur Einordnung des Artikels sicherlich hilfreich sind.
Am 31. Oktober 2023 hat ein anonymer Autor eine E-Mail an mehrere Krankenversicherungen in der Schweiz gesendet und sich dabei als ehemaligen Mitarbeiter unseres Unternehmens ausgegeben. Wir wissen unterdessen, dass diese E-Mail u.a. auch an mehrere Medienhäuser gesendet wurde. Die E-Mail startet so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, um Informationen über Systematische Betrugspraktiken im Bereich der Physiotherapieabrechnungen zu melden. Als ehemaliger Mitarbeiter eines Softwareunternehmens, das Software für Physiotherapiepraxen entwickelt hat, verfüge ich über persönliche fundierte detaillierte Kenntnisse bezüglich betrügerischer Aktivitäten im Gesundheitswesen.Es ist bedauerlich, dass einige Ihrer Vertragspartner Systeme nutzen, um die Abrechnungen für physiotherapeutische Leistungen zu manipulieren
....
Als jemand, der direkt an der Entwicklung dieser Software beteiligt war, beunruhigt mich zutiefst, wie diese betrügerischen Aktivitäten dazu beitragen, die Kosten für Gesundheitsleistungen in die Höhe zu treiben und das Vertrauen in das Gesundheitswesen zu untergraben. Ich bitte Sie dringend, diese Angelegenheit gründlich zu untersuchen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen
...
Diese E-Mail hatte zu Folge, dass zwei grosse Krankenversicherungen Strafanzeige gegen uns persönlich und unser Unternehmen erstattet haben. Auch mehrere Medien haben bzgl. der in dieser E-Mail erhobenen Vorwürfe recherchiert und Beiträge dazu veröffentlicht.
Beide Strafanzeigen wurden unterdessen abgewiesen. Aber ist an diesen Vorwürfen trotzdem etwas dran? Ist es gerechtfertigt, dass Abrechnungen für erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden, weil Cenplex-Kunden unter "General-Verdacht" stehen?
Wer ist der anonyme Autor?
Bevor wir uns den erhobenen Vorwürfen zuwenden, möchten wir uns dem anonymen Verfasser widmen. Dieser gibt sich als "ehemaliger Mitarbeiter" unseres Unternehmens aus und behauptet "an der Entwicklung dieser Software beteiligt gewesen zu sein".
Zum Zeitpunkt des Versands dieser E-Mail gab es in unserem Unternehmen genau zwei ehemalige Mitarbeiter, wovon einer bereits Anfang 2020 ausgeschieden ist und der andere im Mai 2022.
Wir können ohne jeden Zweifel beweisen, dass beide Mitarbeiter nicht als Autor in Frage kommen. Darüber hinaus war keiner der beiden in die Entwicklung von Cenplex involviert.
Der Verfasser dieser E-Mail ist also nicht derjenige, für den er sich ausgibt!
Hatte der Autor der E-Mail also das Gefühl, dass seinen Vorwürfen nur Gehör geschenkt wird, wenn er seine wahre Identität hinter einer Lüge verschleiert?
Welche Vorwürfe werden erhoben?
Es werden unterschiedliche Behauptungen aufgestellt, die sich auf teilweise real existierende Probleme in der Branche beziehen. Dabei werden die Probleme jedoch als Anlass genommen, um daraus Vorwürfe zu konstruieren, die völlig absurd sind.
Vorwurf 1
Cenplex schlägt immer aufwändige Behandlungen vor (Tarifziffer 7311). Im Original aufgegriffen von der CSS im oben erwähnten Artikel der NZZ: "Dieter Siegrist, Leiter Bekämpfung Versicherungsmissbrauch bei der CSS, sagt: «Wir vermuten, dass Cenplex bei einer Behandlung immer automatisch den Tarif 7311 vorschlägt.»"
Analyse des Vorwurfs
Physiotherapeuten benötigen eine Zulassung, um als Leistungserbringer im Gesundheitswesen der Schweiz arbeiten zu dürfen. Diese Zulassung setzt voraus, dass Physiotherapeuten mit den WZW-Kriterien vertraut sind (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit) und somit in der Lage sind den Physiotarif korrekt anzuwenden. Wenn ein Softwaresystem standard-mässig falsche Tarife vorschlagen würde, so wäre dies ganz sicher KEIN Erfolgsfaktor für eine solch fehlerhafte Software, denn die Physiotherapeuten müssten ständig Korrekturen vornehmen.
Unsere Antwort
Hätten sich die Autoren der oben erwähnten Artikel oder die erwähnten Versicherungen die Mühe gemacht einen unserer Kunden oder uns selbst zu fragen, dann hätten sie sofort gesehen, dass Cenplex NICHT standardmässig den aufwändigen Tarif vorschlägt. Dass dieser Vorwurf nach wie vor erhoben wird, ist peinlich!
Vorwurf 2
Es wurden angeblich "Verträge erstellt", die "Therapeuten dazu anspornen, aufwändige Therapie auch dann abzurechnen, wenn dies nicht gerechtfertigt ist". Zu diesem Zweck "werden automatisiert teilweise jahrzehntealte Diagnosen verwendet und kombiniert, die in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung stehen, um die Notwendigkeit solcher Therapien zu begründen und im Streitfall dies über den Vertrauensarzt durchzusetzen.". Des Weiteren wird behauptet, dass Patienten nur für die Dauer von 20 Minuten behandelt werden und das von Therapeuten ohne Zulassung. Die Termine dieser nicht zugelassenen Therapeuten wären dabei nicht im "Onlinekalender ersichtlich". Zudem sollen "Therapeuten bei der Umsetzung dieser betrügerischen Praktiken Provisionen erhalten".
Analyse des Vorwurfs
Dieser Vorwurf hat zu den oben erwähnten Strafanzeigen und Zeitungsartikeln geführt und wiegt somit offenbar am schwersten. Er liefert eine gute Zusammenfassung der Gerüchte, die ca. seit Anfang des Jahres 2023 über uns verbreitet werden.
Dieser Vorwurf greift sicherlich ein real existierendes Problem des gesamten Gesundheitswesens auf: Leistungsbetrug, d.h. die Abrechnung von Leistungen, die in der angegebenen Form nicht erbracht wurden.
ABER die Ursache dieses Problems sind weder irgendwelche Verträge, noch irgendwelche Softwaresysteme, sondern die kriminelle Energie der Betrüger. Möchte jemand Leistungen unberechtigterweise abrechnen, so ist das mit jeder Software im Gesundheitswesen möglich. Dieses Problem hat nichts mit Cenplex zu tun!
Unsere Antwort auf den Vorwurf
Da es sich um den schwerwiegendsten Vorwurf handelt, unterteilen wir unsere Antwort auf die unterschiedlichen Aspekte des Vorwurfs.
Beratung
Wir haben tatsächlich Verträge für Beratungs-Dienstleistungen mit einigen Unternehmern abgeschlossen, die sich zum Grossteil aus unseren Kunden zusammengesetzt haben, aber es waren auch einige darunter, die keine Cenplex-Kunden sind. Diese Beratungen hatten, neben unterschiedlichen, allgemeinen unternehmerischen Themen, die korrekte Anwendung des Physiotarifs 311, bzw. 312 im Fokus. Somit drehte sich die Beratung, ganz im Gegenteil zu den Vorwürfen, darum dass erbrachte Leistungen korrekt und Gesetzes-konform mit den Krankenversicherungen abgerechnet werden.
Die Beratung wurde für den Zeitraum eines Jahres gebucht und die Kosten dafür in einen Pauschalbetrag und in einen Erfolgsprämien-Teil aufgeteilt. In der Summe haben wir für diese Beratungen (für Unternehmensberatung) übliche Honorare erhoben.
Wir legen jeder Versicherung, die bei uns anfragt sämtliche Dokumente offen, die wir den beratenen Unternehmen im Rahmen der Beratung zur Verfügung gestellt haben. Diese Dokumente beweisen das Gegenteil des erhobenen Vorwurfs, dass wir "Therapeuten dazu anspornen, aufwändige Therapie auch dann abzurechnen, wenn dies nicht gerechtfertigt ist"!
Diagnosen wurden manipuliert
Cenplex verändert niemals und in keinster Weise vom Benutzer eingegebene Texte zur Dokumentation von medizinischen Inhalten. Darunter fallen natürlich auch Diagnosen. Der Autor der E-Mail behauptet, dass "teilweise jahrzehntealte Diagnosen verwendet" werden, um Diagnosen zu konstruieren, die zur Abrechnung von aufwändigen Behandlungen ausreichen.
Cenplex ist seit Mitte 2017 auf dem Markt. Woher soll Cenplex "jahrzehntealte Diagnosen" haben?
Darüber hinaus folgender Fakt: Diagnosen stammen vom Arzt (nicht vom Physiotherapeuten), d.h. die Diagnose wird vom Arzt auf der Verordnung zur Physiotherapie des Patienten eingetragen. Die in der Abrechnung an die Versicherung übermittelte Diagnose muss daher auf der Verordnung genau so dokumentiert sein. Wird eine andere Diagnose übermittelt, so kann die Versicherung dies einfach ablehnen.
Cenplex bietet keinerlei Funktionalität, die den Anwender in die Lage versetzt die Diagnose "besser zu formulieren". Diagnosetexte stammen zu 100% aus den Eingaben der Cenplex-Anwender und das hat sich seit dem Launch von Cenplex im Jahr 2017 auch nicht verändert.
Patienten werden zu kurz und von unqualifiziertem Personal behandelt
Dieser Vorwurf hat nichts mit unserer Software zu tun und ist vollkommen absurd. Uns ist keine Physiopraxis bekannt, die Patienten nur für 20 Minuten behandelt. Falls sich der Vorwurf auf unsere Beratung beziehen sollte, dann ist auch das eine Lüge. Niemals haben wir jemanden dazu ermutigt 20-minütige Behandlungen einzuführen oder Leistungen von nicht zugelassenem Personal abzurechnen. Ich wiederhole hier gerne unser Angebot sämtliche Dokumente, die wir im Rahmen der Beratung ausgehändigt haben, jeder interessierten Versicherung zur Verfügung zu stellen.
Termine von unzugelassenen Therapeuten sind nicht sichtbar im "Onlinekalender"
Dieser Vorwurf ist frei erfunden und belegt eindrücklich, dass der Autor der E-Mail sich nicht mal die Mühe gemacht hat Cenplex oberflächlich anzuschauen.
Cenplex lässt grundsätzlich nicht zu, dass mehrere Termine zur gleichen Zeit beim gleichen Therapeuten eingeplant werden können. Dies ist Teil des konzeptionellen Fundaments von Cenplex. Es ist unmöglich gleichzeitig stattfindende Termine (beim gleichen Therapeuten) zu erfassen.
Somit können nur aufeinanderfolgende Termine im Kalender eines Therapeuten eingetragen werden.
Der Kalender dient auch gleichzeitig als Basis für die Kommunikation der Termine mit Patienten. D.h. Cenplex bietet die Möglichkeit Terminkärtchen zu drucken, Termine per E-Mail oder SMS zu senden, automatische Terminerinnerungen per E-Mail, SMS oder Patienten-App zu senden und die Basis dafür bildet der Kalender. Falls Kunden also Termine bei einem "falschen" Therapeuten eintragen würden, um den "wahren, unzugelassenen Therapeuten" zu kaschieren, dann würden sie auf zentrale Funktionen verzichten. Sie könnten keine Terminkärtchen drucken, da sie Termine nicht zum korrekten Zeitpunkt erfassen könnten. Erinnerungs-Emails oder -SMS könnten nicht geschickt werden, weil Termine nicht korrekt im Kalender eingetragen sind. Zudem könnten sie Patienten keine Auskunft geben wann ihr Termin stattfindet, da sie den tatsächlichen Zeitpunkt nicht eintragen können, usw.
Dieser Vorwurf ist selbst-widerlegend und einfach nur lächerlich!
Unsere Einschätzung
Krankenversicherungen gehen seit gut drei Jahren aktiv der Frage nach warum die Kosten in der Physiotherapie in den vergangenen 10 Jahren, relativ zu anderen Branchen im Gesundheitswesen, stärker gestiegen sind.
Die E-Mail des anonymen Autors, der über seine wahre Identität gelogen hat und haltlose Vorwürfe erfunden hat, hat hier offenbar trotzdem einen Nerv getroffen.
Zur Einordnung
Im Jahr 2023 wurde Cenplex von nicht ganz 10% der Physiotherapeuten in der Schweiz genutzt (wenn man sehr wohlwollend rechnet). Ein marginaler Anteil davon wurde durch uns beraten!
Im Jahr 2020 hatte Cenplex erst einen Markt-Anteil von unter 2%.
Die Steigerung der Kosten der Physiotherapie-Branche auf Nutzer unserer Software oder unsere Software zu schieben, ist vor diesem Hintergrund absurd.
Wir wollen und werden nicht länger als "Sündenbock" dienen.
Eine Studie der ZHAW vom März 2025 zeigt, dass die Steigerung des Anteils an aufwändigen Therapien keine wesentliche Ursache für die beobachteten Kostensteigerungen ist.
Die Studie ist unter dem Titel "Physiotherapy Utilization and Cost Dynamics in Switzerland: Insights from Claims Data Analysis and Expert Interviews (2017–2023)" erschienen und liefert bereits in der Zusammenfassung folgende Ursachen für die Kostenerhöhungen:
"COST DRIVERS
Per-insured physiotherapy costs per year rose substantially, from CHF 120 in 2017 to CHF 200 in 2023, equivalent to a 67% increase. This surge was equally driven by increased use prevalence (extensive margin) and increased service intensity (intensive margin), each con-tributing 40% of the total cost growth. Within service intensity, 25% of the growth stemmed from a higher number of yearly sessions per user, while 15% was due to the rising proportion of complex sessions. The aging of the insured population explained 16% of the overall cost growth."
Auf Deutsch ausgedrückt:
40% der Kostenerhöhung sind auf "Service-Intensität" zurückzuführen. Nur 15% davon sind wiederum auf den höheren Anteil an aufwändigen Behandlungen zurückzuführen. Somit trägt die Erhöhung des Anteils an aufwändigen Behandlungen lediglich zu 6% des Gesamtanstiegs bei (0.4 * 0.15 = 0.06 = 6%)!
Das bringt mich zur Frage:
In welchem Umfang könnte Cenplex also, bei einem Marktanteil von weniger als 2% im Jahr 2017 und knapp 10% im Jahr 2023 zu diesem Anteil an 6% Kostensteigerung beigetragen haben?
Uns erscheint das von Anfang an als ein Vorwand, der genutzt wird, um Leistungserbringer unter Generalverdacht zu stellen.
Der Kontext
Um die Aussagen der Versicherer hier noch ein wenig einzuordnen. U.a. die Versicherungen, die gegen uns Strafanzeige erstattet haben, ziehen als entscheidende Grösse den durchschnittlichen Anteil an aufwändigen Behandlungen heran, den sie über alle Physiotherapeutischen Leistungserbringer berechnen.
Dieser Anteil beläuft sich auf ca. 20% aufwändige Behandlungen und 80% einfache Behandlungen. Weicht ein Leistungserbringer davon stark ab, dann scheint dieser automatisch im Verdacht zu stehen Leistungsbetrug zu begehen.
Uns sind unzählige Fälle bekannt, in denen Versicherer die übermittelten Abrechnungen für aufwändige Leistungen pauschal abgelehnt haben, mit der Begründung, dass diese nicht aufwändig seien.
Viele Praxen lassen sich davon einschüchtern und korrigieren ihre Abrechnung nach unten (was auch eine Erklärung für den niedrigen Durchschnitt von 20% sein könnte).
Eine Praxis ist jedoch absolut dazu berechtigt Widerspruch einzulegen und einen (von der Versicherung bestimmten) Vertrauensarzt hinzuzuziehen.
Die Praxis muss nun eindeutig belegen, dass es sich um eine aufwändige Behandlung handelt. Falls der Vertrauensarzt das auch so einschätzt, dann muss die Versicherung die Abrechnung bezahlen.
Uns sind keine Fälle bekannt, in denen einem unserer Kunden nachgewiesen wurde, dass aufwändige Leistungen unberechtigterweise, systematisch abgerechnet wurden.
Ganz im Gegenteil: In fast allen Fällen wurden die aufwändigen Behandlungen der Praxis durch den Vertrauensarzt bestätigt.
Fazit
Die E-Mail eines überführten Lügners hat dazu geführt, dass unsere Kunden und wir uns ständigen, unbegründeten und empörenden Vorwürfen ausgesetzt sehen.
Uns hat von Anfang an irritiert, dass niemand mit uns sprechen wollte. Weder Versicherungen sind pro-aktiv auf uns zugekommen, noch Journalisten, die über uns recherchiert haben.
Für mich persönlich ist Ehrlichkeit der höchste Wert an dem ich mich sehr gerne messen lasse.
Die gegen uns erhobenen Vorwürfe haben Körnchen von Wahrheit in Lügen verdreht und unseren Kunden und uns persönlich geschadet. Darüber hinaus haben diese Vorwürfe zu spürbaren, wirtschaftlichen Schäden geführt.
Das Schmerzhafteste ist jedoch nach wie vor, dass uns vorgeworfen wird, wir würden unsere Software oder unsere Beratungen dazu einsetzen, um zu Betrug anzuleiten oder diesen zu fördern.
Wir distanzieren uns davon aufs Ausdrücklichste. Nichts liegt uns ferner, als unsere Kunden oder Mitmenschen zu illegalen Aktivitäten zu motivieren!
Unsere Einladung
Wir wünschen uns trotz Allem nach wie vor den Dialog zu Versicherungen und natürlich auch zu Journalisten, die über uns recherchieren. Wir laden hiermit jede Versicherung ein bei uns in Cham vorbeizukommen und uns und unsere Software kennenzulernen.
Wir sind dazu bereit jeder Versicherung und jedem Journalisten zweifelsfreie Beweise vorzulegen, die die oben genannten Vorwürfe widerlegen. Wir können vom ersten Tag der Entwicklung von Cenplex, historisch beweisen, dass Cenplex niemals, über die vorgeworfenen Funktionen verfügt hat!
Niemand ist perfekt. Wenn wir Fehler machen, dann hat jeder das Recht darüber zu berichten oder diesen nachzugehen.
Wir würden uns einfach wünschen, dass man sich auch unsere Seite anhört und nicht einfach blind den Worten eines nachgewiesenen Lügners glaubt.
Andreas Reinke - Geschäftsführer
Cham, 26.02.2026
Datum: 26.02.2026