Hast du die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt?
Als Physiotherapeut bist du für die Gesundheit deiner Patienten verantwortlich – aber auch für den Schutz ihrer sensiblen Daten. Datenschutz ist komplex. Unvollständiger Datenschutz oder eine fehlende Erklärung können dich in rechtliche Schwierigkeiten bringen. In Cenplex sind die Patientendaten sicher. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, gehört eine entsprechende Erklärung dazu.
Eine universelle Datenschutzerklärung

Die Cenplex-Datenschutzerklärung speziell für Physiotherapiepraxen

Datenschutz ist mehr als nur deine Website
Eine reine Fokussierung auf den Website-Verkehr reicht längst nicht mehr aus – vielmehr müssen alle relevanten Datenströme innerhalb der Praxis berücksichtigt werden. Doch keine Sorge: Wir haben die Lösung für dich!

Die Lösung:
Eine vollständige Datenschutzerklärung – speziell für Physiotherapiepraxen
Wir haben von unserer Anwaltskanzlei, die sich gut mit der Tätigkeit von Physiotherapeuten und der Verwendung von Cenplex auskennt, eine rechtssichere, transparente und umfassende Datenschutzerklärung, die alle wichtigen Bereiche deiner Praxis abdeckt. Unsere Lösung ist speziell auf Cenplex-Praxen zugeschnitten und berücksichtigt alle relevanten Datenschutzanforderungen.
Warum unsere Datenschutzerklärung?
100 % rechtssicher
Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen
Sofort einsatzbereit
Spart dir wertvolle Zeit
Klar & verständlich
Stärkt das Vertrauen deiner Patienten
Speziell für Physios
Berücksichtigt alle Datenströme der Physiotherapiepraxis
Die Grundlagen in Kürze
Die rechtliche Basis für den Datenschutz in der Schweiz bildet primär das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), das 2023 revidiert wurde. Ergänzend dazu gibt es das Datenschutzgesetz (DSG) auf kantonaler Ebene, das für Gesundheitsdienstleister relevant ist. Wichtige Prinzipien sind:
Zweckbindung: Gesundheitsdaten dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Transparenz: Patienten müssen klar und verständlich über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.
Datensicherheit: Geeignete technische und organisatorische Massnahmen sind notwendig, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
Datenminimierung: Es dürfen nur jene Daten erhoben werden, die für die Behandlung oder administrative Zwecke erforderlich sind.
Da Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Daten gelten, ist die Verarbeitung nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder auf gesetzlicher Grundlage erlaubt.
Neben gesetzlichen Vorgaben gibt es auch theoretische Überlegungen, die für den Datenschutz in Physiotherapiepraxen relevant sind:
Vertrauensschutz: Patienten müssen sicher sein, dass ihre Daten nicht missbraucht werden.
Informationssicherheit: Der Zugang zu Daten muss klar geregelt sein (z. B. Differenzierung zwischen Therapeuten, Administration und externen Partnern).
Nachvollziehbarkeit und Dokumentation: Änderungen oder Zugriffe auf Patientendaten sollten protokolliert werden.
...z.B. von Cenplex als externer Dienstleister
Viele Schweizer Physiotherapiepraxen nutzen digitale Plattformen wie das Cenplex-Patientenportal, um die Terminverwaltung und Patientenkommunikation effizient zu gestalten. Da es sich um einen externen Dienstleister handelt, müssen Datenschutzbestimmungen in der Datenschutzerklärung klar geregelt sein:
Datenverarbeitung durch Dritte: Patienten müssen informiert werden, dass Cenplex als externer Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet.
Serverstandort und Datenspeicherung: Idealerweise befinden sich die Server in der Schweiz oder zumindest innerhalb der EU, um den Datenschutzvorgaben gerecht zu werden.
Einwilligung zur Nutzung des Portals: Patienten sollten aktiv zustimmen, dass ihre Daten in einem externen System verwaltet werden.
Datensicherheit: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Sicherheitsupdates sind notwendig, um Datenschutzrisiken zu minimieren.
Datenschutz jetzt regeln!
Kontaktiert einfach unseren Support für ein unverbindliches Angebot.
Telefon +41 (0)41 740 07 47
E-Mail website@cenplex.ch